Arbeitszeitfelxibilisierung – Wieviel müssen wir leisten – was kommt heraus…?

Österreich und Grünburg spricht darüber! Was IST,  bringt, und wohin führt uns die NEUE Arbeitszeitfelxibilisierung? Um sich einen Einblick zu verschaffen, möchten wir Euch dieses Statement, aus dem Büro von Vizekanzler H.C. Strache, nicht vorenthalten!

Mehr Flexibilität für heimische Arbeitnehmer – weil uns Freiheitliche Zeit für die Familie und eine ausgewogene Work-Life-Balance ein Anliegen ist! 

Ein harmonisches Verhältnis zwischen Arbeits- und Freizeit soll zukünftig für jeden Arbeitnehmer möglich sein! Durch das flexible Arbeitszeitmodell haben wir erreicht, dass die 4-Tage-Woche nun für jene gesetzlich ermöglicht wird, die das Wochenende gerne um einen Tag verlängern möchten, um mehr Zeit für Partner, Kinder oder sich selbst zu haben. 

Wir schaffen damit also ein neues Arbeitszeitmodell, das von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann, vom Dienstgeber jedoch nicht vorgeschrieben werden darf. Wir Freiheitliche haben versprochen, Familien zu schützen und auch ihre Wertigkeit in der Gesellschaft deutlich sichtbarer zu machen. Mit diesem Modell können berufstätige Eltern, die ihre Kinder oftmals nur zum Gute-Nacht-Kuss noch sehen, einen vollen Tag mehr mit ihnen verbringen. Ein Erfolg, der zeigt: Die FPÖ in der Regierung hält, was sie verspricht! 

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Detail:

Eckpunkte:

  • Weitgehende Umsetzung des Sozialpartner-Papiers 2017 sowie Elemente aus dem Plan A von Christian Kern
  • Der 8 Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt gesichert und unberührt, die 4-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht.
  • Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit – kollek-tivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt. Das Modell der Sozialpartner sah Erhöhung von 8 auf 10 Stunden vor.
  • Der 8 Stunden-Tag und die 40 Stunden-Woche sind die Regel und bleiben bestehen
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten.
  • Keine Änderungen bei den Zuschlägen
  • Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden wird eingeschränkt: Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer (zB Kinderbetreuungspflichten)
  • Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) vergütet.
  • Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe maximal vier Mal im Jahr (nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden, wie im Sozialpartner-Papier vorgesehen)
  • Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag ermöglichen

Ziel der Flexibilisierung:

  • Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten
  • Mehr Freiheit/Freizeit für Pendler und Familien
  • Bessere Vereinbarung von Familie und Beruf
  • Möglichkeit zum verlängerten Wochenende
  • Auftragssicherung durch Abdeckung von Spitzenzeiten
  • Die Politik der Gewerkschaft wird im Gesetz verankert
  • Die Systematik der gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung, die jetzt gilt, wird zukünftig ins Gesetz geschrieben

Beispiele Arbeitszeitflexibilisierung 

  • Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus; Kellner und Koch arbeiten je zweimal 11 Stunden; die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50% Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif + 4 Überstunden mit Zuschlag); dafür bekommen sie einen Tag frei.
  • Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12 Uhr nachhause.
  • Ein IT-Programmierer hat Gleitzeit; er arbeitet 8 – 10 – 10 – 12 Stunden; er schließt das Projekt am Donnerstag ab, und bleibt dafür am Freitag zuhause.
  • Großer Auftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet 6 Wochen lang je 52 Stunden (je 4×10 + 1×12 Stunden); Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif + 42 Überstunden mit Zuschlag, insgesamt 93 Gutstunden; das ermöglicht 2 ½ Wochen Urlaub oder alternative Auszahlung

Quelle: PR – Aussendung Büro H.C. Strache

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