Ab Anfang kommenden Jahres ist es den Ländern untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und ErbInnen. Im Gegenzug erhalten die Länder jährlich 100 Mio. € zusätzlich über den Pflegefonds. Gegen die dafür notwendigen Verfassungsbestimmungen stimmten lediglich die NEOS, sie vermissen ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine Pflegereform. Die Gegenfinanzierung der Maßnahme ist noch offen.
Die Regelung gilt sowohl für Neuaufnahmen ab 2018 als auch für bereits davor in einer Pflegeeinrichtung aufgenommene Personen.
Weiters gebilligt haben die Abgeordneten die künftige Ausstattung der E-Card mit einem Foto und die kostenlose Hepatitis-Impfung für Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren mit besonderem Infektionsrisiko. Außerdem soll ein neues Gesetz mehr Rechtssicherheit in der Frage der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit bringen.
Quelle: https://www.parlament.gv.at


