„Auch für das Jahr 2016 werden wir wieder den Betrag für die Zusatzversicherung der Mitglieder der oberösterreichischen Bergrettung bezahlen“, erklärt Katastrophenschutz-Landesrat Elmar Podgorschek.
Die Mitglieder der Österreichischen Bergrettung, Landesorganisation Oberösterreich, wurden mit Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 624/1981 mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen. Der Betrag für diese Zusatzversicherung beträgt für jeden Versicherten 2,18 Euro im Kalenderjahr.
„Die Bergrettung leistet neben den anderen Einsatz- und Hilfsorganisationen einen enorm wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit der Übernahme der Zusatzversicherung können wir zumindest unseren Dank für die professionelle Hilfeleistung ausdrücken“, so Podgorschek abschließend.
